Bundesregierung stuft Niederlande nicht länger als Hochrisikogebiet ein
. . . Allerdings müssen Reisende nach wie vor grundsätzlich schon bei ihrer Einreise nach Deutschland einen Nachweis über eine vollständige Impfung, die Genesung von einer Erkrankung mit dem Corona-Virus oder ein negatives Testergebnis vorlegen. Für den Grenzverkehr gibt es weitreichende Ausnahmen: Wer sich nicht länger als 24 Stunden in den Niederlanden aufgehalten hat oder für weniger als 24 Stunden nach Deutschland einreist, ist von der Testpflicht befreit. Dies gilt auch für Grenzpendler und Grenzgänger.
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